Konzeption
1. Grundgedanken zur Förderung
Das Verständnis von Arbeit hat im Laufe der Geschichte mehrere Wandlungen vollzogen. In unserer modernen Gesellschaft hat Arbeit eine Vielzahl von Funktionen und nimmt einen großen zeitlichen Anteil in unserem Leben ein. Grundlegend gilt in unserer westlichen Gesellschaft nur die reine Erwerbsarbeit als „echte“ Arbeit. Arbeit soll finanziell absichern und einen Status schaffen. Dabei hat Arbeit aber noch eine ganz andere Funktion. Sie trennt die einzelnen Lebensbereiche und bietet einen Sozialraum, in dem jeder die Möglichkeit hat, seine eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzubringen. Dabei muss kein fertiges Produkt herauskommen. Jede kleine Bewegung oder Geste, oder sogar die bloße Anwesenheit stellt für Menschen mit schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen einen Beitrag dar, der zur Erfüllung des Arbeitsauftrages dient.
Deshalb liegt die Grundlage unserer Arbeit mit diesen Menschen in einer vertrauensvollen Beziehung. Im „Anderssein” des Menschen mit einer Behinderung sehen wir nicht seine Beeinträchtigungen, sondern vielmehr seine individuellen Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen. Wir unterstützen und fördern seine Eigenständigkeit und versuchen, Abhängigkeiten abzubauen. Wir versuchen neue Erfahrungen zuzulassen, um eine psychische Nachreifung und eine emotionale Ausdifferenzierung zu ermöglichen. Hierbei geht es uns weniger um das „Machen” für den Teilnehmer, sondern um das „Ermöglichen”. Neue Erfahrungen und Entwicklungen, auch in kleinsten Schritten, heben das Selbstwertgefühl des Teilnehmers und geben ihm emotionale Sicherheit und Stabilität.
Unsere Gruppenleiter treten dem Menschen mit Behinderungen mit Wertschätzung, Empathie und Echtheit gegenüber. Um sich entfalten und entwickeln zu können, brauchen Menschen mit Behinderungen ein Gegenüber, das nicht nur freundlich versorgt, pädagogisch geschickt leitet, teilnahmsvoll bestätigt und klar Stellung bezieht, sondern vor allem ein Gegenüber, das ihnen verlässlich den Rückhalt bietet, der ihren Bedürfnissen und Erlebnisweisen entspricht. Dazu bedarf es einer verlässlichen professionellen Beziehung, in der die Bedürfnisse des Teilnehmers im Vordergrund stehen.
2. Personenkreis
Die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH hat sich verpflichtet, alle Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsgebiet, soweit sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aufzunehmen.
Gemäß ihrer Konzeption öffnen sich die Nordthüringer Lebenshilfe gemeinnützige GmbH als binnendifferenzierter Betrieb auch für Menschen mit schwersten Behinderungen. Im Förderbereich sind die Angebote so gestaltet, dass individuelle Neigungen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.
Im Gegensatz zur Werkstatt für behinderte Menschen erbringen die Teilnehmer des Förderbereiches kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung
3. Aufnahme
Der Förderbereich ist eine teilstationäre Einrichtung im Rahmen der sozialen Teilhabe in Form von Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe und nach Antragsbewilligung seitens des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe. Bei Bedarf unterstützen wir die Angehörigen beim Aufnahmeverfahren. Auch ein Praktikum zur Erprobung ist vor einer Aufnahme möglich.
4. Rahmenbedingungen
4.1 Plätze, Öffnungszeiten und Fahrdienst
Im Förderbereich stehen 36 Plätze zur Verfügung, die in 6 Gruppen unterteilt sind. Der Förderbereich ist montags bis freitags in der Zeit von 07:45 Uhr bis 15:30 Uhr für die Teilnehmer geöffnet.
Den Teilnehmern stehen 30 Tage Grundurlaub sowie 5 Tage Zusatzurlaub ab einem Grad der Behinderung von 50 zu. Der Urlaub wird zu Beginn des Jahres mit dem jeweiligen Gruppenleiter abgestimmt. Um einen optimalen Erholungseffekt erzielen zu können, wird angeraten im Sommer 3 Wochen Urlaub am Stück zu nehmen.
Um den Transport zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, dass die Teilnehmer täglich von beauftragten Fahrdiensten befördert werden. Die Organisation des Transportes übernimmt die Nordthüringer Lebenshilfe gGmbH.
4.2 Lage, Räumlichkeit, Ausstattung
Der Förderbereich befindet sich unmittelbar an den Räumlichkeiten der Nordthüringer Werkstätten gGmbH.
Die Räume sind hell, freundlich und offen gestaltet. Es wurde besonders auf ein die Sinne anregendes Milieu geachtet.
In den recht großzügig bemessenen Räumen sind jeweils zwei Gruppen gemeinsam untergebracht.
Ergänzend zu den Gruppenräumen sind Nebenräume zur begleitenden pädagogischen Förderung und für therapeutische Angebote vorhanden.
Im Einzelnen sind folgende Räume verfügbar:
- 6 Gruppenräume in unterschiedlicher Größe
- rollstuhlgerechte sanitäre Einrichtungen zum Teil auch mit Pflegebetten ausgestattet
- Ruheraum mit Pflegebetten und Relax Liege
- Mehrzweckraum mit Küche
- ein Büro / Mitarbeiterraum
- Snoezelbereich mit unterschiedlichen Räumen (Ruheraum mit Wasserbett, Kuschelbereich mit Wassersäule, Ruheraum mit Sofa und Lichtspiel)
- Turnhalle der Nordthüringer Werkstätten gGmbH (Mitbenutzung)
Alle Gruppenräume haben einen Zugang zur überdachten Terrasse mit Hollywoodschaukel, Schaukel und verschiedenen Sitzmöglichkeiten und dem sinnvoll gestalteten Außengelände.
4.3. Personalstruktur und Personalentwicklung
In unserem Team arbeiten Fachkräfte mit heilerziehungspflegerischer, pädagogischer und therapeutischer Ausbildung.
Der Stellenschlüssel beträgt 1:3 für den Gruppendienst. Darüber hinaus wird das Team von Fachkräften (z.B.: Logopäden, Physiotherapeuten) unterstützt.
Der Förderbereich bietet zudem Praktikumsmöglichkeiten und die Option, sich im freiwilligen sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst zu erproben.
Zur Optimierung des Arbeitsalltages, sowie zur Förderung des Austausches im Interesse der Teilnehmer findet wöchentlich eine Teambesprechung statt.
Fachspezifische Fortbildungen werden von den Mitarbeiter/innen regelmäßig besucht.
Die Aufgaben und Tätigkeiten im Förderbereich stellen hohe Anforderungen an die psychische und physische Belastbarkeit der Mitarbeiter/innen. Zur Aufarbeitung sich aus der Arbeit ergebener persönlicher und fachlicher Problemstellungen sowie zur Reflexion des eigenen Handelns besteht die Möglichkeit, an Supervision oder Fallbesprechungen teilzunehmen.
Die Leitung führt und unterstützt die Mitarbeiter/innen. Zu ihren konkreten Aufgaben gehören die Umsetzung und die Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte, allgemeine Leitungsaufgaben und Aufgaben in Verwaltung und Organisation.
5. Leistungen im Förderbereich
In den Fördergruppen steht die mitmenschliche Begegnung im Vordergrund. Wir gehen davon aus, dass Förderung erst auf der Basis einer stabilen Beziehung möglich ist und Lernerfolge nur über das Erreichen der Gefühle, also in personengebundener Form stattfinden können. Aus diesem Grund ist der Förderbereich zu allererst ein Ort lebendiger Beziehungsgestaltung, Begegnung und ein Angebot für eine angemessene Kommunikation.
Auch für Menschen mit einer Schwerstmehrfachbehinderung gilt der Grundsatz, dass Ausbildung, Anlernen und Förderung eine menschliche Selbstverständlichkeit sind. Kriterium für die Förderung von Menschen mit Behinderung muss ihre Aufnahmefähigkeit und nicht ihre Wiedergabefähigkeit sein.
Die Hauptaufgabe des pädagogischen Personals liegt in der Begleitung und Unterstützung im lebenspraktischen Bereich. Dabei wird auf einen möglichst gleichmäßigen und konstanten Tages- und Wochenablauf geachtet, um den Teilnehmern des Förderbereiches größtmögliche Sicherheit und Stabilität zu gewähren. Die Förderung setzt im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung ein, weil der schwerbehinderte Mensch seine vorhandenen physischen, psychischen und geistigen Kräfte dort am besten entfalten kann. Dies bedeutet für die Erarbeitung des Teilhabeplans, die Lernfähigkeit des Menschen mit einer Schwerbehinderung zu beachten, sein oftmals herausforderndes Verhalten (Selbststrategien zur Bewältigung von Stresssituationen wie z.B. Stereotypien, Zwänge, permanentes Austesten von Grenzen, Eigen- und Fremdaggressionen) zu analysieren und in sinnvolle Handlungszusammenhänge zu bringen. Der Förderbereich bietet ein Umfeld, in dem diese Verhaltensweisen in ihrer individuellen Bedeutung erkannt und die dahinter stehenden Bedürfnisse im Rahmen der Förderung erfüllt und neue Verhaltensweisen erlernt werden können.
Grundlage der Förderung ist ein strukturiertes, zielgerichtetes und wiederkehrendes Gestalten und Erleben des Tages, Teilnahme an Veranstaltungen der Werkstatt und Erkunden der näheren Umgebung. Beispiele für verschiedene Tätigkeiten während des Tages sind:
- gemeinsamer Morgenkreis
- gemeinsame Mahlzeiten (ggf. mit gemeinsamen Einkauf und Zubereitung der Nahrungsmittel)
- Förder-, Beschäftigungs- und Arbeitsangebote, ggf. Praktika in den Arbeitsgruppen
- individuelle Ruhe- und Rückzugsphasen nach Bedarf
- Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie dem individuellen Bedarf entsprechend
- Teilnahme an Veranstaltungen der Werkstatt (Gottesdienste in der Blasiikirche, Faschingsfeiern, Jahresfeste usw.
- Teilnahme am öffentlichen Leben (Besuche Theater, Spaziergänge im Park, Besorgung in Geschäften der Umgebung usw.)
5.1 Förderangebote im Förderbereich
Förderung, Erhalt und Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im persönlichen und lebenspraktischen Bereich/ Selbsthilfe
- z.B. Essen und Essverhalten, Körperhygiene und Körperpflege, Selbständigkeit im Umgang mit Kleidung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, pflegerische Versorgung
Sozialer Bereich
- Entwicklung des Sozialverhaltens, z.B. Kontaktaufnahme zur Umwelt ermöglichen und fördern, Rücksicht nehmen können, Anfänge des Zusammenspiels und –arbeiten mit anderen behinderten Menschen, Einhaltung von Regeln, Abbau von Verhaltensstörungen, feiern von Geburtstagen, Weihnachten, Fasching, etc.
Motorischer Bereich
- Grobmotorik z.B. Mobilitätstraining, Gymnastik, Sport, Baden und Schwimmen
- Feinmotorik z.B. Greifen und Loslassen, Steckübungen, Auffädeln, Drehen und Schrauben, Schneiden mit der Schere, Klebeübungen, Falten
Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
- Erkennen von Unterschieden: Farben, Formen, Größen
- objektgebundene Kommunikation (zeigen und geben des konkreten Gegenstandes, z. B. Joghurtbecher)
- bildhafte Kommunikation (z.B. Fotos, Piktogramme, PECS,...)
- nonverbale Kommunikation
- verbale Kommunikation: Sprachanbahnung/ Sprachbereich: Anregung, sich verbal zu artikulieren, fehlerhaftes Sprechen korrigieren, alle Handlungen verbal begleiten
Begriffsbildung/ Allgemeinbildung
- z. B. Begriffsbildung für gegensätzliche Eigenschaften (z.B. schwer/ leicht), Jahreszeiten, Wochentag, Umgang mit Mengen, Größen, etc.
- strukturgeleitetes Lernen
Wahrnehmungsförderung in elementaren Bereichen
- Sinnesschulung, z.B. propriozeptorischer, vestibulärer, taktiler Bereich, olfaktorischer, akustischer, visueller Bereich, etc.
- Stimulations- und Entspannungsangebote
- Umwelterfahrungen, z.B. Beobachten und Erleben der Natur, Ausflüge, Theaterbesuche, Einkaufen, etc.
- emotionales Erleben und Sexualität z.B. Aufklärung, Gefühle äußern, Nähe ermöglichen, seinen Körper erfahren und kennen lernen
- musischer Bereich, z. B. Einsatz von körpereigenen Instrumenten, Einsatz von Orffinstrumenten, Lieder hören und singen
- Gestaltungsbereich, z. B. Malen, Tonen, Kneten, Modellieren, Reißen, Knüllen, Basteln mit verschiedenen Materialien, Handarbeiten, Umgang mit Werkzeugen, Werken
Heranführung an Arbeit
- z. B. Sortierarbeiten, Wäsche legen, einfachste Montagearbeiten
5.2 Methodisches Vorgehen
Die Ziele der individuellen Förderung können mit unterschiedlichen Methoden erreicht werden. In der basalen Kommunikation schaffen wir eine Situation der Begegnung, in der eine sinnvolle Förderung oft erst beginnen kann. Mit der basalen Stimulation werden dem Teilnehmer strukturierte Reize zugeführt, um seine Wahrnehmungsfähigkeit in den verschiedenen Sinnesqualitäten (somatisch, oral optisch, akustisch u.a.) zu entwickeln und auszudifferenzieren. Mit psychomotorische Übungen und Bewegungsangeboten werden Verbesserungen der motorischen Fähigkeiten angestrebt. Im kognitiven Training werden Sprache und Sprachverständnis geübt, Objektbeziehungen gefestigt oder das Gedächtnis geschult. Durch Übungen und Training im lebenspraktischen Bereich wie An- und Ausziehen, Einnehmen von Mahlzeiten, Hygiene und Toilettengänge etc. wird die Selbstständigkeit und möglichst weit reichende Unabhängigkeit des Teilnehmers gefördert. Gemeinschaftsaktivitäten wie kreatives Gestalten, Spielen, Spaziergänge, Theaterbesuche, Einkäufe etc. erweitern die sozialen Kompetenzen und den Bewegungsradius der Teilnehmer. Sie sind Voraussetzungen für das Wohlbefinden in der Gruppe und Gemeinschaft.
Im Einzelnen finden folgende Methoden Einsatz:
- gezieltes Beobachten
- Problemanalyse im systemischen Kontext
- systematisches Vorgehen (Zielklärung, Handlungsplan, Veränderungsmaßnahmen und Auswertung)
- Wahrnehmungstraining (nach Frostig)
- Musikalisch-rhythmische Förderung
- Montessori-Pädagogik
- geführte Bewegung (nach Affolter)
- Sensorische Integration (nach Jean Ayres)
- Basale Stimulation (nach Fröhlich)
- Snoezelen
- Autismus spezifische Förderung nach dem TEACCH – Programm
- Kommunikationsförderung (z. B. PEC-System)
- psychoedukatives Vorgehen
- personengebundene Förderung.
5.3 Teilhabeplanung und Dokumentation
Für Menschen mit Behinderungen, die Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff. SGB XII geltend machen können, findet die Bedarfsermittlung und Hilfeplanung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens nach §§ 117 ff SGB IX. statt. Aufgrund der bestehenden fachlichen Anforderungen an ein einheitliches Hilfebedarfsfeststellungsverfahren einigten sich die Leistungsträger und die LIGA der freien Wohlfahrtspflege darauf, den Integrierten Teilhabeplan (ITP) flächendeckend in Thüringen einzuführen.In diesem ITP werden die Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung erfragt, seine persönliche Situation dargestellt und daraus, gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung, Ziele formuliert.Dieser ITP findet auch im Förderbereich Anwendung. Auf Grund des Behinderungsbildes ist es vielen Teilnehmern des Förderbereiches nicht möglich, aktiv an der Mitgestaltung des Planes mit zu arbeiten. Hierbei müssen stellvertretend die Mitarbeiter/innen und Angehörige bzw. gesetzl. Betreuer agieren. Grundlagen für die Erstellung des ITP ist die sogenannte Statuserhebung in Verbindung mit einer protokollierten Verhaltensbeobachtung. In Zusammenarbeit mit dem Begleitenden Dienst werden daraus die Förderziele festgelegt und ein Vorgehen beschrieben. In einem Gespräch wird der ITP mit allen, am Förderprozess Beteiligten (zuständiger Kostenträger, Angehörige/Betreuer, Gruppenleiter/innen, Begleitender Dienst) besprochen. Der ITP wird im Normalfall alle ein bis zwei Jahre reflektiert und neu geschrieben.
6. Kooperation
6.1 Angehörige
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch durch persönliche Kontakte mit Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit im Förderbereich, um den Interessen und den Wünschen der Teilnehmer gerechter zu werden.
Die Angehörigenarbeit untergliedert sich in die folgenden Bereiche:
- Einzelgespräche mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern
- Hausbesuche
- regelmäßige Angehörigentreffen (Interessenvertretung Förderbereich)
- gemeinsame Planung und Durchführung von Aktivitäten (Sommerfeste und Weihnachtsfeier)
- sozialrechtliche Information und Beratung
- Angebot von Hospitation in den Fördergruppen
- erheben, auswerten und verbessern der Kundenzufriedenheit
6.2 Schulen
Der Übergang von der Schule in den Förderbereich soll für die zukünftigen Teilnehmer durch Praktika vorbereitet werden. Es finden Gespräche mit den betreuenden Lehrern und den Eltern bzw. gesetzl. Betreuern statt.
6.3 Nordthüringer Werkstätten gGmbH
Teilnehmer mit entsprechenden Ressourcen haben die Möglichkeit, in die Nordthüringer Werkstätten gGmbH eingegliedert zu werden. Hierzu trainieren sie Aufgaben, die sie später dann in der Werkstatt übernehmen können.
Falls Beschäftigte der Nordthüringer Werkstätten gGmbH auf Grund eines Abbaus ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen, können sie in den Förderbereich aufgenommen werden. Im Vorfeld finden Praktika zur Entscheidungsfindung statt, die Übergänge werden intensiv begleitet.
6.4 Wohnheime
Der regelmäßige Austausch über die Entwicklung von Teilnehmern ist ein wichtiger Bestandteil der Kooperation mit den Wohnheimen.
Hier stehen sowohl alltägliche Dinge, als auch die Zusammenarbeit bei der Erstellung der ITPs im Mittelpunkt.
Telefonate, schriftliche Mitteilungen und E-Mails bieten die Möglichkeit zum Austausch oder zur Absprache.
6.5 Leistungsträger
Das Landratsamt Nordhausen sowie andere Leistungsträger sind wichtige Partner. Sie helfen, die gesetzlichen Ansprüche von Menschen mit Behinderung mit finanziellen Mitteln umzusetzen. Im Rahmen des ITP werden diese aktiv mit in den Förderprozess einbezogen.
6.6 Beratungsstelle „Mittendrin“
Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle ist eine wichtige Ansprechpartnerin bei Fragen und Problemen. Sie wird aktiv in die regelmäßig stattfindenden Treffen mit den Angehörigen einbezogen und hilft bei Anträgen und Widersprüchen.
7. Qualitätskonzept
Der Förderbereich ist in das Qualitätsmanagementkonzept der Nordthüringer Lebenshilfe gGmbH integriert und erfüllt die Forderung der DIN ISO 9001:2015 für den Geltungsbereich Begleitung, Betreuung und Förderung behinderter Menschen mit hohem Hilfebedarf. Um die Qualität der Arbeit sicher zu stellen finden sowohl interne als auch externe Audits statt.
Weiterhin wird, im Rahmen der Begleitplanung, eine Kundenzufriedenheitsbefragung durchgeführt.
Eine umfassende Dokumentation dient der Systematisierung und beschleunigt die Erfüllung der Aufgaben aller Beteiligten. Die Dokumentation ist der Beschäftigtenakte zugeordnet. Die Gruppenleiter/innen führen eine Akte. Weiterhin pflegt der Begleitende Dienst eine Akte. Auch die Dokumentation am PC nimmt einen immer höher werdenden Stellenwert ein.
Unser Konzept als PDF.